Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis der AirPlus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft m.b.H. (APC) mit Inhabern der von AirPlus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft m.b.H. ausgegebenen Diners Club Kreditkarten (Karte).
A – Die Karte
1. Kartenarten
1.1. APC stellt aufgrund eines Antrages für Privathauptkarten eine ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautende Privathauptkarte (Privathauptkarteninhaber) aus.
1.2. APC stellt aufgrund eines Antrages für eine Zusatzkarte eine ausschließlich auf den Namen des Antragstellers lautende Zusatzkarte (Zusatzkarteninhaber) zu einer Privathauptkarte aus.
1.3. APC stellt aufgrund eines Antrages für Firmenkarten eine auf den Namen des Antragstellers und – sofern im Firmenrahmenvertrag geregelt – auch auf die Firma eines Unternehmens lautende Firmenkarte (Firmenkarteninhaber) aus.
1.4. Der Begriff Karte in diesen AGB bezieht sich auf Privathauptkarten, Zusatzkarten und Firmenkarten.
1.5. Der Begriff Karteninhaber in diesen AGB bezieht sich auf Privathauptkarteninhaber, Zusatzkarteninhaber und Firmenkarteninhaber.
2. Kartenantrag
Der Antrag für eine Privathauptkarte ist vom Antragsteller zu unterfertigen. Der Antrag für eine Zusatzkarte ist vom Antragsteller/Karteninhaber der Privathauptkarte und vom Antragsteller der Zusatzkarte zu unterfertigen. Zusatzkarten für Jugendliche können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ausgestellt werden. Der Antrag für eine Firmenkarte ist sowohl vom Antragsteller als auch von der/n vertretungsbefugten Person/en des den Antrag stellenden Unternehmens zu unterfertigen.
3. Vertragsabschluss
3.1. APC ist nicht verpflichtet, einen Kartenantrag anzunehmen und die Gründe für die Ablehnung zu benennen.
3.2. Das unbefristete Vertragsverhältnis zwischen dem Antragsteller und APC kommt mit Zustellung der Karte an den Antragsteller zustande. Dem Karteninhaber werden die Karte, dem Privathauptkarteninhaber zusätzlich zur Karte die Persönliche Identifikationsnummer (PIN), zeitlich getrennt, an die im Kartenantrag angeführte Adresse zugestellt.
3.3. Die Zustimmung des Privathauptkarteninhabers zur Ausstellung einer Zusatzkarte gilt auch als Ermächtigung für den Zusatzkarteninhaber zur Anforderung einer eigenen PIN.
3.4. Der Firmenkarteninhaber kann mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens unter Verwendung eines bei APC erhältlichen Formulars eine PIN anfordern.
3.5. Der Karteninhaber kann unter Verwendung eines bei APC erhältlichen Formulars die Änderung der PIN verlangen.
3.6. Die Bestimmungen dieser AGB gelten für alle Personen, die den Kartenantrag unterfertigt haben.
3.7. Die dem Karteninhaber zugestellte Kar te ist und bleibt Eigentum von APC.
4. Gültigkeitsperiode
Die Karte wird rechtzeitig vor Ablauf der auf dieser angegebenen Gültigkeitsperiode automatisch erneuert, sofern sie nicht gesperrt ist, keine Kündigung erfolgt ist und keine anderen wichtigen Gründe gemäß Punkt 8.1. vorliegen.
5. Verwendung der Karte für Waren- und Dienstleistungsbezug von Partnerunternehmen
5.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den Partnerunternehmen der jeweiligen Diners Club Kreditkartenorganisation weltweit die im ordentlichen Geschäftsbetrieb angebotenen Waren und Dienstleistungen ohne Barzahlung zu beziehen. Dies erfolgt entweder durch Vorlage der Karte und Unterzeichnung eines Leistungsbeleges oder – soweit von Partnerunternehmen ermöglicht (z. B. Telefon-, Mail-, Internetorder) – durch die Übermittlung von Kartendaten ohne Vorlage der Karte und ohne Unterzeichnung eines Leistungsbeleges oder bei gekennzeichneten Automaten durch Einschieben der Karte in die dafür vorgesehene Öffnung ohne Unterzeichnung eines Leistungsbeleges.
5.2. Bei Verlangen des Partnerunternehmens hat der Karteninhaber zwecks Identifizierung einen Lichtbildausweis vorzulegen.
5.3. Der Karteninhaber hat das Recht, mit APC eine Ausgabenobergrenze zu vereinbaren.
5.4. Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, von Partnerunternehmen Rückerstattungen in bar für Waren und Dienstleistungen, die mit der Karte erworben wurden, anzunehmen. Rückerstattungen erfolgen ausnahmslos durch Gutschrift auf das Kartenkonto (Punkt 14.) des Karteninhabers.
6. Verwendung der Karte für Bargeldbezug
6.1. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei Geldausgabeautomaten und den hierzu ermächtigten Bargeldauszahlungsstellen bis zur Höhe des mit APC vereinbarten Limits innerhalb des mit APC vereinbar ten Zeitraumes Bargeld unter Verwendung der Karte und der PIN bei Geldausgabeautomaten bzw. der Karte und mit Unterschriftsleistung bei Bargeldauszahlungsstellen zu beheben. APC stellt hiefür eine Bargeldbehebungsgebühr (Punkt 50.), berechnet vom jeweils behobenen Betrag, in Rechnung.
6.2. Die Höchstbeträge des beziehbaren Bargeldes sind je nach Land und/oder Betreiber der Geldausgabeautomaten und/oder Bargeldauszahlungsstellen unterschiedlich hoch.
6.3. Ist der Karteninhaber noch minderjährig, so ist der Bargeldbezug auf EUR 400,00 innerhalb eines Zeitraumes von jeweils 7 Tagen beschränkt.
6.4. Bedient der Karteninhaber einen Geldausgabeautomaten dreimal falsch, so kann die Karte vom Geldausgabeautomaten aus Sicherheitsgründen eingezogen werden.
7. Bedingungen für die Verwendung der Karte
7.1. Der Karteninhaber ist nur so lange berechtigt, die Karte zu verwenden, als
7.1.1. er in der Lage ist, die aus der Verwendung der Karte erwachsenden Zahlungsverpflichtungen gemäß Punkt 21. rechtzeitig zu erfüllen,
7.1.2. die Karte gültig ist,
7.1.3. er die in diesen AGB geregelten Sorgfaltsvorschriften einhält und
7.1.4. das Vertragsverhältnis aufrecht ist.
8. Kartensperre
8.1. APC ist berechtigt, die Karte zu sperren, falls objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen oder der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Karte besteht oder ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Karteninhaber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann.
8.2. APC ist zur Sperre der Karte verpflichtet, wenn der Karteninhaber diese verlangt.
8.3. APC ist berechtigt, die Nummern gesperrter Karten Partnerunternehmen bekannt zu geben.
8.4. Bei Kartensperre infolge von Umständen, die vom Karteninhaber zu verantworten sind, wird mit dem auf die Kartensperre folgenden Kontoauszug eine Sperrgebühr gemäß Punkt 50. verrechnet.
8.5. APC wird den Karteninhaber möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Kartensperre über die Sperre und deren Gründe, soweit gesetzlich zulässig, informieren, sofern diese nicht vom Karteninhaber veranlasst wurde.
8.6. Bei Kartensperre, nach Ablauf der Gültigkeitsperiode der Karte oder nach Vertragsbeendigung kann die Karte eingezogen werden. Sämtliche Partnerunternehmen sind in diesen Fällen berechtigt, Karten im Namen von APC einzuziehen.
B – Die Zahlungsanweisung
9. Zahlungsanweisung
Durch Verwendung der Karte (Punkt 5./Punkt 6.) weist der Karteninhaber APC unwiderruflich an, den dem Karteninhaber durch das Partnerunternehmen in Rechnung gestellten Betrag an dieses zu bezahlen. APC nimmt diese Anweisung bereits mit Ausstellung der Karte an.
10. Unterschrift
Eine Unterschriftsleistung im Grundgeschäft sowie die Unterzeichnung eines Leistungsbeleges bzw. die Unterschriftsleistung bei Bargeldauszahlungsstellen hat gleichartig der Unterschrift auf dem Kartenantrag und auf der Kartenrückseite zu erfolgen.
C – Das Grundgeschäft
11. Leistungsstörungen im Grundgeschäft
Leistungsstörungen in der Vertragsbeziehung zwischen dem Partnerunternehmen und dem Karteninhaber (Grundgeschäft) haben keinen Einfluss auf die Leistungspflicht des Karteninhabers gegenüber APC für die von APC erbrachten Leistungen sowie deren Verrechnung (Punkt 21.). Der Karteninhaber verpflichtet sich vielmehr, Mängelrügen und sonstige Beanstandungen direkt mit dem Partnerunternehmen zu regeln.
12. Zahlungsanweisung ohne bestimmten Betrag
Eine Zahlungsanweisung des Karteninhabers, die keinen bestimmten Betrag umfasst und hinsichtlich welcher der Zahlungsbetrag jenen Betrag übersteigt, mit welchem der Karteninhaber entsprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen dieser AGB und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (z. B. beim Ersatz der Kosten für eine Auftankung eines Mietwagens nach Rückstellung des Fahrzeuges) vernünftigerweise rechnen konnte, berechtigt den Karteninhaber, binnen acht Wochen ab Zustellung des Kontoauszuges die Erstattung des vollständigen Betrages zu begehren. Das Begehren des Karteninhabers ist schriftlich zu erheben und die Gründe für die Erstattung sind anzuführen. APC wird entweder binnen zehn Geschäftstagen den ganzen Betrag erstatten oder begründet ablehnen.
13. Unternehmer
Im Vertragsverhältnis zwischen einem Unternehmer im Sinne des §1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und APC gilt die Regelung des Punktes 12. nicht.
D – Die Verrechnung
14. Kartenkonto – Kontoauszug
14.1. APC führ t für den Karteninhaber ein Kartenkonto. Dieses dient der Abrechnung der Verbindlichkeiten und der Verbuchung von Zahlungen des Karteninhabers sowie der Verbuchung von Gutschriften aus dem Vertragsverhältnis.
14.2. Die Abrechnung der mit der Kar te getätigten Umsätze und der vom Karteninhaber zu zahlenden Gebühren, Spesen und Zinsen erfolgt in Euro und monatlich in Form eines Kontoauszuges, der für jede abzurechnende Bewegung eine Referenz einschließlich Umsatzdatum, den Betrag in Euro, den Eingangszeitpunkt und bei Fremdwährungsumsätzen (Punkt 15.) auch den Betrag in Fremdwährung und den Umrechnungskurs enthält.
14.3. Als Eingangszeitpunkt von Zahlungsanweisungen gilt jener Zeitpunkt, an dem die Zahlungsanweisung des Karteninhabers bei APC eingeht.
15. Fremdwährungsumsätze
15.1. Kartenumsätze des Karteninhabers außerhalb der Europäischen Union sowie in einer anderen Währung als Euro berechtigen APC eine Manipulationsgebühr gemäß Punkt 50. in Rechnung zu stellen, soweit die andere Währung in Bezug auf grenzüberschreitende Zahlungen dem Euro rechtlich nicht gleichgestellt ist.
15.2. Ein Fremdwährungsumsatz wird von APC mit jenem Wechselkurs in Euro umgerechnet, der auf der Homepage www.dinersclub.at abrufbar ist und zum Stichtag Eingangszeitpunkt bei APC Gültigkeit hat.
16. Umsätze ohne Zahlungsanweisung – von der Zahlungsanweisung abweichende Umsätze
Weist der Kontoauszug Umsätze aus, denen keine oder eine davon abweichende Zahlungsanweisung des Karteninhabers zugrunde liegen, so kann der Karteninhaber die Berichtigung des Kontoauszuges nur dann erwirken, wenn er APC unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch 13 Monate nach Zustellung des Kontoauszuges schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat. Diese Frist ist unbeachtlich, wenn dem Karteninhaber die Angaben laut Punkt 14. und Punkt 15. nicht zugänglich gemacht oder mitgeteilt wurden.
17. Unternehmer
Im Vertragsverhältnis zwischen einem Unternehmer im Sinne des §1 KSchG und APC gilt anstelle der im Punkt 16. geregelten Frist von 13 Monaten eine Frist von einem Monat.
18. Kontosaldo
Der im Kontoauszug ausgewiesene Saldo gilt als vom Karteninhaber dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb von 30 Tagen, bei Zahlungsanweisungen ohne bestimmten Betrag (Punkt 12.) binnen acht Wochen, bei Umsätzen, denen keine oder eine abweichende Zahlungsanweisung zugrundeliegt (Punkt 16.), binnen 13 Monaten (Verbraucher) bzw. einem Monat (Unternehmer, Punkt 17.) nach Zustellung des Kontoauszuges schriftlich widerspricht. APC wird den Karteninhaber im Kontoauszug auf diese Fristen, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Kann der Karteninhaber unverzüglich nach seiner Rückkehr glaubhaft machen, dass er zur Zeit der Zustellung und mehr als 10 Tage danach ununterbrochen ortsabwesend war, beginnen die Fristen mit seiner Rückkehr zu laufen.
19. Jahresgebühr
Die mit dem Karteninhaber vereinbar e Jahresgebühr wird einmal jährlich – im Monat der Erstausstellung der Karte – verrechnet, nach Erstausstellung der Karte im Folgemonat.
20. Anforderung von Belegen und Kontoauszügen
Auf Wunsch des Karteninhabers übermittelt APC diesem Unterlagen von Partnerunternehmen über einen bestimmten Umsatz und/oder Kontoauszüge von vergangenen Abrechnungsperioden. Sofern die Unterlagen nicht im Zuge einer berechtigten Beanstandung des Karteninhabers angefordert werden, wird eine Gebühr gemäß Punkt 50. verrechnet.
21. Zahlungsverpflichtung – Zahlungszielverlängerung
21.1. Der Karteninhaber verpflichtet sich zur Zahlung des Kontosaldos (Punkt 18.) innerhalb der auf dem Kontoauszug angegebenen Zahlungsfrist. Diese beträgt in Abhängigkeit vom gewählten Kartenprodukt zwischen 8 und 21 Tagen. Die Zahlungsfrist kann für eine jährliche Zahlungszielverlängerungsgebühr (Punkt 50.) um jeweils 10 Tage verlängert werden. Die auf dem Kontoauszug angedruckte Zahlungsfrist berücksichtigt eine gegebenenfalls vereinbarte Zahlungszielverlängerung.
21.2. APC behält sich vor, Überschreitungen bis maximal 90 % des Kontosaldos (Punkt 18.) zu einem Sollzinssatz gemäß Punkt 50. über die angegebene Zahlungsfrist hinaus, zuzulassen, ist aber nicht hierzu verpflichtet. Dies gilt für den Privathauptkarteninhaber (für die Privathauptkarte und für die zu seiner Privathauptkarteausgestellte(n) Zusatzkarte(n)) bzw. für den Zusatzkarteninhaber. Die Verzinsung beginnt mit jenem Tag, welcher dem Tag nach Ablauf der in dem jeweiligen Kontoauszug angegebenen Zahlungsfrist folgt. Die Zinsen werden monatlich zum Zeitpunkt des Kontoauszuges für einen Berechnungszeitraum, der jeweils einen Tag nach dem vorangegangenen Kontoauszug beginnt und mit dem Tag des nachfolgenden Kontoauszuges endet, tageweise berechnet, kapitalisiert und angelastet. Einlangende Zahlungen des Karteninhabers werden jeweils auf die älteste Schuld gebucht.
21.3. Kommt der Karteninhaber seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach, so gilt:
21.3.1. APC hat gemäß Punkt 50. Anspruch auf Verzugszinsen. Die Verzinsung beginnt mit jenem Tag, welcher dem Tag nach Ablauf der in dem jeweiligen Kontoauszug angegebenen Zahlungsfrist folgt. Die Zinsen werden monatlich zum Zeitpunkt des Kontoauszuges für einen Berechnungszeitraum, der jeweils einen Tag nach dem vorangegangenen Kontoauszug beginnt und mit dem Tag des nachfolgenden Kontoauszuges endet, tageweise berechnet, kapitalisiert und angelastet. Einlangende Zahlungen des Karteninhabers werden jeweils auf die älteste Schuld gebucht.
21.3.2. Bei einem zurückgewiesenen Bankeinzug werden Rücklaufspesen gemäß Punkt 50. zuzüglich anfallender Bankspesen verrechnet.
21.3.3. APC ist berechtigt, Inkassodienste eines hierfür autorisierten Dritten und/oder die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
21.3.4. APC hat Anspruch auf Ersatz der Mahnspesen gemäß Punkt 50. Pro Schreiben an den Karteninhaber sowie jener Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung bzw. Rechtsverfolgung notwendig sind. Die zulässige Höhe der Inkassospesen ergibt sich aus den Höchstsätzen gemäß Verordnung BGBl. 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung.
21.4. APC wird bei Nichtzulassung einer Überschreitung gemäß Punkt 21.2. den Privathauptkarteninhaber (für die Privathauptkarte und für die zu seiner Privathauptkarte ausgestellte(n) Zusatzkarte(n)) bzw. den Zusatzkarteninhaber unverzüglich verständigen.
E – Die Sorgfaltspflichten
22. Nach Zustellung der Karte
Der Karteninhaber ist verpflichtet, unverzüglich nach Zustellung der Karte
22.1. seine Daten auf der Karte zu überprüfen und eine eventuelle Fehlprägung APC bekannt zu geben. Eine fehlerhafte Bezeichnung des Karteninhabers auf der Karte hat keinen Einfluss auf sein Vertragsverhältnis zu APC.
22.2. die Karte in dem dafür vorgesehenen Unterschriftsfeld gleichartig der Unterschrift auf dem Kartenantrag zu unterfertigen.
23. Keine Übertragbarkeit
Die Karte ist nicht über tragbar und darf daher nur von der Person benutzt werden, die auf der Karte als Karteninhaber angegeben ist.
24. Verwahrung der Karte
24.1. Der Karteninhaber ist verpflichtet, seine Karte und seine Kartennummer sicher zu verwahren.
24.2. Die unverschlüsselte Übermittlung von Kartendaten in öffentlichen Datennetzen (z. B. Internet) gilt unter keinen Umständen als sorgfältige Verwahrung.
24.3. Der Karteninhaber ist weiters verpflichtet, jede Handhabung der Karte zu unterlassen, die das Risiko der Aneignung oder des Missbrauches der Karte oder von Kartendaten durch einen unbefugten Dritten in sich birgt.
25. Meldepflicht bei missbräuchlicher Kartenverwendung
Der Karteninhaber ist verpflichtet, APC unverzüglich schriftlich zu verständigen, sobald er von einer missbräuchlichen oder nicht autorisierten Verwendung der Karte oder von Kartendaten Kenntnis erlangt.
26. Verlust, Diebstahl der Karte
Der Karteninhaber ist verpflichtet, bei Verlust oder Diebstahl der Karte APC unverzüglich zu verständigen.
27. Nach Zustellung der PIN
Der Karteninhaber ist verpflichtet,
27.1. die PIN geheim zu halten und keinem Dritten – außer APC – bekannt zu geben; dies gilt auch für eine die Karte betreffende Diebstahls- oder Verlustmeldung.
27.2. die PIN nicht schriftlich oder in einer anderen für Dritte verständlichen Weise zu dokumentieren.
27.3. bei Verwendung der PIN darauf zu achten, dass diese von Dritten nicht ausgespäht werden kann.
27.4. bei begründetem Verdacht, dass ein Dritter Kenntnis von seiner PIN erlangt hat, unverzüglich eine neue PIN zu beantragen bzw. die PIN bei APC löschen zu lassen.
F – Die Haftung
28. Haftung des Karteninhabers
28.1. Bis zum Einlangen der Sperrmeldung Bis zum Einlangen der Sperrmeldung des Karteninhabers bei APC haftet dieser bei missbräuchlichen Kartenumsätzen
28.1.1. bei leicht fahrlässiger Verletzung seiner Sorgfaltspflichten bis zu EUR 150,00.
28.1.2. bei grob fahrlässiger Verletzung seiner Sorgfaltspflichten höchstens bis zur Höhe des eingetretenen Schadens.
28.1.3. Ein Mitverschulden der APC ist in den Fällen von Punkt 28.1.1. und Punkt 28.1.2. entsprechend gewichtet zu berücksichtigen.
28.1.4. Der Karteninhaber haftet weiters bei vorsätzlicher Verletzung seiner Sorgfaltspflichten bzw. bei betrügerischer Absicht für den gesamten entstandenen Schaden. Ein Mitverschulden der APC ist dabei nicht zu berücksichtigen.
28.2. Nach dem Einlangen der Sperrmeldung
Nach dem Einlangen der Sperrmeldung des Karteninhabers bei APC haftet dieser bei missbräuchlichen Kartenumsätzen nicht mehr, ausgenommen der Karteninhaber hat in betrügerischer Absicht am Zustandekommen der missbräuchlichen Kartenumsätze mitgewirkt.
28.3. Von APC veranlasste Kartensperre
Dem Einlangen der Sperrmeldung des Karteninhabers ist eine von APC früher veranlasste Kartensperre gleichgesetzt.
29. Haftung der APC
29.1. Keine Zahlungsanweisung
Sofern einem Kartenumsatz keine Zahlungsanweisung des Karteninhabers zugrunde liegt, hat APC den dem Karteninhaber angelasteten Betrag unverzüglich zu erstatten. Das gegebenenfalls belastete Kartenkonto ist wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne diese Anlastung befunden hätte. Bei allenfalls bereits erfolgtem Ausgleich des auf dem Kontoauszug ausgewiesenen Kontosaldos ist der auf einen Kartenumsatz ohne Zahlungsanweisung bezahlte Betrag zu vergüten. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Karteninhabers bleiben gewahrt.
29.2. Verweigerung der Kartenannahme – Störung bei einem Partnerunternehmen
29.2.1. Verweigert ein Partnerunternehmen die Kartenannahme, so haftet APC für dadurch verursachte Schäden nur dann, wenn die Weigerung der Kartenannahme durch ein Fehlverhalten der APC verursacht ist.
29.2.2. APC sichert die Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit der Geldausgabeautomaten nicht zu und haftet nicht für Schäden, die auf Funktionsstörungen eines Geldausgabeautomaten zurückzuführen sind, sofern kein Fehlverhalten der APC vorliegt.
29.3. Haftungsbeschränkung
APC haftet für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie für Personenschäden unbeschränkt. Bei von APC leicht fahrlässig verursachten Schäden wird die Haftung für reine Vermögensschäden, Folgeschäden und den entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
G – Die Zusatzkarten – Die Firmenkarten
30. Zusatzkarten
30.1. Werden zur Privathauptkarte Zusatzkarten ausgegeben, so haftet der Privathauptkarteninhaber solidarisch mit dem Inhaber der Zusatzkarte für alle Verpflichtungen aus der Zusatzkarte.
30.2. Für Zusatzkarten gilt im Zweifel die Erklärung des Privathauptkarteninhabers.
31. Firmenkarten
31.1. Firmenkarte mit Firmenhaftung
Das Unternehmen haftet solidarisch mit dem Firmenkarteninhaber für alle Verpflichtungen aus der Firmenkarte.
31.1.1. Mit Rechtskraft der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens wird der Firmenkarteninhaber von der Haftung für die mit der Firmenkarte getätigten Umsätze, deren Verrechnung zwischen dem Unternehmen und APC vereinbart ist, gegenüber APC insoweit befreit, als diese Umsätze dem Firmenkarteninhaber vom Unternehmen aufgrund deren Rechtsbeziehung zu ersetzen wären.
31.1.2. Mit Rechtskraft der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens wird der Firmenkarteninhaber von der Haftung für die mit der Firmenkarte getätigten Umsätze, deren Verrechnung zwischen dem Firmenkarteninhaber und APC vereinbart ist, gegenüber APC insoweit befreit, als diese Umsätze dem Firmenkarteninhaber vom Unternehmen aufgrund deren Rechtsbeziehung zu ersetzen wären und sofern der Firmenkarteninhaber nach Eintritt des Insolvenzfalles, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des solche Umsätze enthaltenden Kontoauszuges der Verrechnung widerspricht. Der Firmenkarteninhaber ist verpflichtet, alle die Umsätze betreffenden Unterlagen ohne Verzug APC zur Verfügung zu stellen und die gebotenen und ihm möglichen Auskünfte zu geben. APC wird den Firmenkarteninhaber im Kontoauszug auf die Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
31.2. Firmenkarte ohne Firmenhaftung Der Firmenkarteninhaber haftet alleine für alle Verpflichtungen aus der Firmenkarte.
31.2.1. Mit Rechtskraft der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens wird der Firmenkarteninhaber von der Haftung für die mit der Firmenkarte getätigten und dem Firmenkarteninhaber gegenüber verrechneten Umsätze gegenüber APC insoweit befreit, als diese Umsätze dem Firmenkarteninhaber vom Unternehmen aufgrund deren Rechtsbeziehung zu ersetzen wären und sofern der Firmenkarteninhaber nach Eintritt des Insolvenzfalles, spätestens aber innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung des solche Umsätze enthaltenden Kontoauszuges der Verrechnung widerspricht. Die Erhebung des Widerspruches bewirkt die Abtretung des Ersatzanspruches des Firmenkarteninhabers an APC zur Einziehung. Diese Abtretung nimmt APC schon jetzt an. Der Firmenkar teninhaber ist verpflichtet, alle den abgetretenen Anspruch betreffenden Unterlagen ohne Verzug APC zur Verfügung zu stellen und die gebotenen und ihm möglichen Auskünfte zu geben. APC wird den Firmenkarteninhaber im Kontoauszug auf die Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
31.3. Der rechtskräftigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens steht die rechtskräftige Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse gleich.
H – Die Sicherheiten
32. APC hat gegenüber dem Karteninhaber jederzeit Anspruch auf Bestellung angemessener Sicherheiten oder deren Verstärkung für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis, auch soweit sie bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.
I – Die Vertragsbeendigung
33. Kündigung durch den Karteninhaber
33.1. Der Karteninhaber kann das Vertragsverhältnis mit APC unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
33.1.1. Ist eine Zusatzkarte ausgestellt, so kann der Privathauptkarteninhaber in Bezug auf die Privathaupt- und/oder die Zusatzkarte und der Zusatzkarteninhaber in Bezug auf die Zusatzkarte kündigen.
33.1.2. Das Vertragsverhältnis über eine Firmenkarte können sowohl der Unternehmer als auch der Firmenkarteninhaber kündigen.
33.1.3. Der Karteninhaber hat das Recht, das Vertragsverhältnis bei Änderung der AGB (ausgenommen die Punkte 47., 48., 49.) vor Inkrafttreten der geänderten AGB kostenlos und fristlos zu kündigen.
34. Kündigung durch APC
APC kann das Vertragsverhältnis mit dem Karteninhaber unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen.
35. Folgen der Vertragsbeendigung
35.1. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die zerschnittene Karte innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an APC zu retournieren. Unterlässt dies der Karteninhaber und liegt das auf der Karte angeführte Ende der Gültigkeitsperiode derselben gegenüber dem Datum der Beendigung des Vertragsverhältnisses in der Zukunft, so ist APC berechtigt, eine Sperrgebühr gemäß Punkt 50. zu verrechnen.
35.2. Hat der Karteninhaber mit einem Partnerunternehmen einer Diners Club Kreditkartenorganisation ein Dauerschuldverhältnis (Abonnement etc.) vereinbart, das mit der Karte bezahlt wird, so hat der Karteninhaber das betreffende Partnerunternehmen unverzüglich von der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit APC zu verständigen. Unabhängig davon, ob der Karteninhaber dieser Verpflichtung nachkommt, hat er auch sämtliche von einem Partnerunternehmen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an APC in Rechnung gestellte Leistungen gemäß Punkt 21. zu bezahlen.
35.3. Im Falle einer Überschreitung gemäß Punkt 21.2. werden bei Kündigung sämtliche noch aushaftende Beträge mit dem nächsten Kontoauszug fällig gestellt.
35.4. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses wird eine im Voraus verrechnete Jahresgebühr anteilmäßig rückerstattet, eine im Nachhinein verrechnete Jahresgebühr wird anteilmäßig verrechnet.
36. Außerordentliche Kündigung
Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt dem Karteninhaber und APC unbenommen.
J – Die Zustimmung zur Übermittlung von Daten
37. Der Karteninhaber stimmt ausdrücklich zu, dass APC sämtliche im Kartenantrag zur Kenntnis gebrachten Daten sowie seine Bonitätsdaten (Höhe der Verbindlichkeiten, Zahlungsverhalten, Mahnstufen etc.) an sein kontoführendes Kreditinstitut, an die beim Kreditschutzverband von 1870 eingerichtete Kleinkreditevidenz und an die Warnliste übermittelt. Zweck der Übermittlung ist einerseits die Feststellung der Bonität des Karteninhabers und seiner Zahlungsdisziplin sowie die Durchführung eines allfälligen vom Karteninhaber in Auftrag gegebenen Einziehungsauftrages zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gemäß Punkt 21. und anderseits die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe dieser Daten durch den Empfänger an Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen zur Wahrung ihrer Gläubigerschutzinteressen.
38. APC ist eine Bank im Sinne des Bankwesengesetzes und unterliegt den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere dem Bankgeheimnis. Für die in Punkt 37. genannten Fälle der Datenübermittlung einschließlich der Übermittlung von Bonitätsauskünften durch das kontoführende Kreditinstitut an APC entbindet der Karteninhaber APC und das kontoführende Kreditinstitut ausdrücklich vom Bankgeheimnis.
39. Sofern die Übermittlung von Daten gemäß Punkt 37. nicht zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen von APC gegenüber dem Karteninhaber erforderlich ist, kann der Karteninhaber seine Zustimmung zur Übermittlung von Daten jederzeit widerrufen.
K – Die Hotelreservierung
40. Falls eine Hotelreservierung unter Angabe der Kartennummer kostenlos storniert wird, hat der Kar eninhaber darauf zu achten, dass eine schriftliche Bestätigung (Cancellation Code) ausgestellt wird.
L – Die Allgemeinen Bestimmungen
41. Zustellung der Kontoauszüge und anderer Erklärungen
41.1. Die Zustellung der Kontoauszüge an den Karteninhaber erfolgt rechtswirksam durch die Benachrichtigung über die Verfügbarkeit des Kontoauszuges an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse (bei Nichtvorhandensein per Post an die zuletzt bekannt gegebene Adresse). Auf widerruflichen Wunsch des Karteninhabers erfolgt bei Vorhandensein einer E-Mail Adresse die Zustellung per Post, gegen Verrechnung von Versandspesen gemäß Punkt 50. je Kontoauszug.
41.2. Die Zustellung sämtlicher anderer Erklärungen von APC an den Karteninhaber erfolgt wahlweise an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail Adresse bzw. Adresse.
42. Die Kommunikation
Die Kommunikation mit dem Karteninhaber erfolgt in der deutschen Sprache, auch die AGB, deren Änderungen werden in deutscher Sprache abgefasst.
43. Änderung persönlicher Daten
Der Karteninhaber hat eine Änderung seiner persönlichen Daten (z. B. Namen, Adresse, E-Mail Adresse, Dienstgeber, Kontoverbindung) unverzüglich schriftlich APC mitzuteilen. Unterlässt der Kar teninhaber die Bekanntgabe einer neuen Adresse bzw. E-Mail-Adresse, gelten Zustellungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse als wirksam erfolgt.
44. Anschriftenermittlung
APC behält sich bei Zustellproblemen die Anschriftenermittlung vor (gegen Verrechnung einer Gebühr gemäß Punkt 50. je Ermittlungsversuch). Die Wirkungen einer erfolgten Zustellung werden hievon nicht berührt.
45. Änderung der AGB, Gebühren, Spesen, Zinssätze
45.1. APC ist berechtigt, diese AGB sowie die in Punkt 50. genannten Gebühren, Spesen, Zinssätze zu ändern.
45.2. Änderungen der Zinssätze können ohne vorherige Benachrichtigung des Karteninhabers erfolgen.
45.3. Die Änderungen werden dem Karteninhaber schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen können auch bekannt gegeben werden, indem dem Karteninhaber mitgeteilt wird, dass neue AGB und/oder Gebühren, Spesen, Zinssätze gelten und diese bei APC kostenlos angefordert oder im Internet unter www.dinersclub.at abgerufen werden können.
45.4. Die betreffenden Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn dieser nicht binnen 2 Monaten nach Zustellung oder Mitteilung, dass die Änderungen angefordert oder abgerufen werden können, schriftlich widerspricht. APC wird den Karteninhaber in der Verständigung auf die zweimonatig e Frist, den Fristbeginn und die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Kann der Karteninhaber im Falle einer Fristversäumnis APC unverzüglich nach seiner Rückkehr glaubhaft machen, dass er zur Zeit der Zustellung und mehr als 10 Tage danach ununterbrochen ortsabwesend war, beginnt die zweimonatige Frist mit seiner Rückkehr zu laufen. Ein Widerspruch innerhalb der zweimonatigen Frist berechtigt APC, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Während desselben hat der Karteninhaber jederzeit die Möglichkeit, die AGB bei APC anzufordern bzw. diese unter www.dinersclub.at abzurufen.
46. Das anzuwendende Recht – Der Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG abgeschlossen werden, ausschließlich Wien, Innere Stadt, vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Karteninhabers.
M – Die Unternehmensinformation – Die Aufsichtsbehörde – Die Schlichtungs- und Beschwerdestelle
47. Unternehmensinformation
AirPlus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft m.b.H.
Rainergasse 1, 1041 Wien, Österreich
Telefon: (+43 1) 50 135-14, Fax (+43 1) 50 135-111
E-Mail: kundendienst@dinersclub.at
Homepage: www.dinersclub.at
Sitz: Wien, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Firmenbuchnummer: FN 92415f, DVR: 0496511
48. Zuständige Aufsichtsbehörde
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Otto-Wagner-Platz 5 1090 Wien, Österreich
Telefon: (+43 1) 24 959-0, Fax (+43 1) 24 959-5499
Homepage: www.fma.gv.at
49. Schlichtungsstelle
FIN-NET Schlichtungsstelle
Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien, Österreich
Telefon: (+43 1) 505 42 98, Fax: (+43 1) 505 44 74
E-Mail: office@bankenschlichtung.at
Homepage: www.bankenschlichtung.at
N – Die Gebühren, Spesen, Zinssätze
50. Gebühren, Spesen, Zinssätze (in alphabetischer Reihenfolge)
Anschriftenermittlungsgebühr: EUR 10,00
Bargeldbehebungsgebühr: 3 % vom Behebungsbetrag (mind. EUR 4,00)
Gebühr für Beleganforderung: EUR 3,00 je Beleg
Gebühr für die Bereitstellung von Kontoauszügen vergangener Perioden: EUR 3,00 je Kontoauszug
Jahresgebühr: gemäß Kartenantrag
Mahnspesen:
1. Mahnung: EUR 20,00
2. Mahnung: EUR 40,00
3. Mahnung: EUR 60,00
Manipulationsgebühr: 1,5 %
Rücklaufspesen: EUR 15,00
Sollzinssatz für Überschreitungen: 12,5 % p. a.
Sperrgebühr: EUR 35,00
Versandspesen: EUR 2,00
Verzugszinsen: 15 % p. a.
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