Offenlegungsverordnung (OffV) - § 26 BWG

§ 1 Zweck: Wer sind wir (Umfang der Tätigkeit)


AirPlus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft m.b.H. ist seit 1987 ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Finanzlandschaft.  Als Unternehmen, damals von Austrian Airlines AG gegründet und in der Folge mit Diners Club Austria AG und der Vertriebsstelle der Lufthansa AirPlus im Jahr 2000 fusioniert, unterstützen wir die drei Eigentümer (Austrian Airlines, UniCredit Bank Austria und Lufthansa AirPlus) in ihren Geschäftsstrategien in Bezug auf bargeldlosen Zahlungsverkehr. Wir sind somit Drehscheibe zwischen Karteninhabern (Vielflieger, Bankkunden, Unternehmen etc.) und Vertragspartnern für das bargeldlose Bezahlen mit Kreditkarten.
 

1.1 Art der Tätigkeit
Mit Diners Club-, MASTERCARD-, VISA- und UATP Karten bietet AirPlus alles aus einer Hand. Mit mehr als 290.000 Karten garantiert AirPlus weltweit bei über 14 Mio. Diners Club - und mehr als 30 Mio. MASTERCARD / VISA Vertragspartnern und bei über 0,750 Mio. Diners Club Bargeldstellen das bargeldlose Zahlen am Point of Sale. Wir sind für unsere 196.000 österreichischen Diners Club Karteninhaber Issuer (Kartenausgeber) und zusätzlich Acquirer (Servicepartner für rd. 88.000 Vertragspartner).


1.2 Organisationsstruktur
Die Gesellschaft ist konsequent ausgerichtet als vertriebs- und serviceorientierter Kreditkartenspezialist für Firmen- und Privatkunden, mit dem Ziel, exklusive Produkte mit den attraktivsten Zusatzleistungen sowie innovative Travel Management Produkte mit hoher Abrechnungsqualität anzubieten. Bei der Organisationsform wurde auf strikte Trennung von Markt und Marktfolge geachtet (Organigramm).


1.3 Mitarbeiter
Die Mitarbeiter von AirPlus machen den Erfolg erst möglich. Identifikation, Kundenorientierung und Effizienz stehen im Vordergrund. Alle Handlungen sind von Eigenverantwortung und unternehmerischen Denken geprägt. Kunden von uns zu begeistern und Neukunden zu gewinnen, ist unser Ziel.


1.4 Präsenz in verschiedenen Ländern
Die Produkte sind weltweit einsetzbar. Außerhalb Österreichs werden keine Karten ausgegeben, jedoch für andere Diners Franchises (und somit Kartenkunden) das Handling im Notfall durchgeführt.


1.5 Beteiligung an Zahlungs-, Abrechnungs- und Clearingsystemen
Unser Unternehmen ist Partner im Zahlungs- und Abrechnungssystem österreichischer Kunden und Vertragspartner in Österreich, sowie Clearingstelle für ausländische Karteninhaber bei österreichischen Vertragspartnern und für österreichische Karteninhaber bei ausländischen Vertragspartnern.


§ 2 Risikomanagement


2.1 Strategie
Die Strategie der AirPlus basiert auf den Grundüberlegungen einer wertorientierten Unternehmensführung. Dies bedeutet, dass das Unternehmen bereit ist, unternehmerische Risiken einzugehen, sofern durch die damit eingeleiteten Geschäftsaktivitäten und den daraus resultierenden zusätzlichen Ertragschancen eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erwarten ist. Um dieser betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit gerecht zu werden, wurde über das Risiko bei Ausgabe von Kreditkarten hinaus ein unternehmensweites Risikomanagement eingeführt.


2.2 Struktur und Organisation
Die Organisation des Risikomanagements der AirPlus ist nach den Grundsätzen eines mehrstufigen Systems aufgebaut.  Das Organigramm spiegelt die klare Trennung zwischen Markt und Marktfolge wieder. Das zentrale Risikomanagement der AirPlus ist der Stabstelle Risk Management (Marktfolge) zugeordnet und trägt die Gesamtverantwortung für den Risikomanagementprozess. Zusätzlich wird dieses durch dezentrale Stellen (Abteilungsleiter) unterstützt, die für ihren Teilbereich des Unternehmens die Koordination des Risikomanagements übernehmen.


2.3 Umfang und Art des Risikoberichtes
Die Risikoberichterstattung unterteilt sich in 3 Bereiche. Zum einen werden Risiken aus den einzelnen Abteilungen an das zentrale Risikomanagement reportet. Das zentrale Risikomanagement wiederum erstellt aggregierte Risikoberichte (Risikoinventar) für die Geschäftsführung. Und die Geschäftsführung informiert letztendlich den Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikosituation des Unternehmens. 


2.4 Leitlinien für Risikoabsicherung und -minderung
Ziel ist es mit Hilfe des Risikomanagements rechtzeitig auf negative Entwicklungen, die den Wert unseres Unternehmens gefährden können, vorbereitet zu sein und damit die Erreichung der Unternehmensziele sowie den zukünftigen Erfolg des Unternehmens abzusichern. Eine weitere Zielsetzung ist die Schaffung einer Risikokultur, in der jeder Mitarbeiter bei wichtigen Entscheidungen stets die mit einer Aktivität verbunden Risiken mit den dadurch erreichbaren Chancen abwägt.


§ 3 Anwendungsbereichsbezogene Informationen


3.1 Name
AirPlus Air Travel Card Vertriebsgesellschaft m.b.H.


3.2 Angabe der Konsolidierungsbasis
Durch die Übernahme der Austrian Airlines AG durch die Deutsche Lufthansa AG steht die „AirPlus“ zu 66,6 % im Konzernverband der Deutsche Lufthansa AG mit Sitz in Köln/Deutschland. Zudem wurde im September 2009 die AirPlus Holding GmbH gegründet, in die die AUA Beteiligungen GmbH ihre 33,33 %-Anteile und die Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH 23,33 % ihrer Anteile an der „AirPlus“ rückwirkend mit 1. Jänner 2009 eingebracht haben. Diese Holding besitzt somit einen Mehrheitsanteil von 56,66 % an der „AirPlus“ Air Travel Card Vertriebsgesellschaft m.b.H.. Die verbleibenden Anteile fallen mit 33,33 % an Diners Club CEE Holding AG und 10,0 % an Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH und werden in diesen Gesellschaften anteilsmäßig in den Jahresabschlüssen konsolidiert.
 

§ 4 Eigenmittelstruktur (per 31.12.2011)


Kernkapital - Tier I: EUR 15,541 Mio.

setzt sich zusammen aus:         
gezeichnetem Kapital:         EUR    2,190 Mio.
Haftrücklage:                         EUR    2,865 Mio.
Kapitalrücklage:                    EUR 11,100 Mio.                  

abzüglich immat.
Vermögensgegenstände:   EUR   0,614 Mio. 


§ 5 Mindesteigenmittelerfordernis


5.1 Ansatz des Mindesteigenmittelerfordernisses
Beim Kreditrisiko wurde von AirPlus der Standardansatz gewählt, eine Weiterentwicklung der derzeitig gültigen Ordnungsnormen (vgl. § 22 ff. BWG), und basiert auf fix vorgegebenen Risikoeinstufungen. Dabei sind Risikogewichtungssätze (0 %, 20 %, 50 %, 100 %) für bestimmte Arten von Kreditforderungen vorgegeben. Grundlage sind neben den gewichteten Bilanzaktiva (vor allem Diners Club- sowie UATP-Kundenforderungen) und den gewichteten außerbilanziellen Positionen (Kundenforderungen mit VISA Karten), das operationelle Risiko und ein geringer Fremdwährungspositionsanteil.


5.2 Die Einteilung der Forderungsklassen ist wie folgt
Die Forderungsstände des österreichischen Staates bleiben auf Grund des „AAA-AA Ratings“ weiterhin bei Risikogewichtung 0 % (§ 4 Abs. 4 SolvaVO).

Forderungen gegenüber österreichischen Instituten und österreichischen Banken bleiben bei 20 %
(§ 10 Abs. 1 und § 21 SolvaVO).

Die Privatkunden (Retail) werden mit 75 % Risikogewicht angesetzt (§12 SolvaVO).

Die Forderungen von Unternehmen (ohne Rating der zugelassenen Rating-Agenturen) weiterhin bei 100 %
(§ 11 Abs. 2 SolvaVO).

Zusätzlich werden Kunden mit schlechter Bonität  bzw. überfälligen Forderungen mit 150 % gewichtet
(§ 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 SolvaVO).

Betrag der gewichteten Forderungsbeträge je Forderungsklassen (per 31.12.2011):

           8 vH der Forderungsklasse   20% = EUR 0,244 Mio.
           8 vH der Forderungsklasse   75% = EUR 7,061 Mio.
           8 vH der Forderungsklasse 100% = EUR 1,549 Mio.
           8 vH der Forderungsklasse 150% = EUR 0,294 Mio.


5.3 Betrag des Mindesteigenmittelerfordernisses
Dieser beträgt per 31.12.2011 somit EUR 13.890.110,07.
 

§ 6 Kontrahentenausfallrisiko


Für das Wechselkursrisiko, das mittels UATP Karte für in Fremdwährung gekaufte Flugscheine entsteht, werden Devisentermingeschäfte (DTG) zur Kurssicherung eingesetzt. Dieses DTG wird von der Lufthansa AirPlus Servicekarten GmbH bzw. Lufthansa AG (Kontrahent) durchgeführt.  Nachdem der Abschluss von DTG täglich erfolgt, liegt das Kursänderungsrisiko im Zeitraum zwischen Fixing des Settlementkurses und dem DTG. Der Kontrahentenausfall der Lufthansa AG wird seitens unserer Gesellschaft als theoretisches Risiko angesehen.


§ 7 Kredit- und Verwässerungsrisiko


Überfällig sind Rechnungen mit einem Zahlungsverzug von 3 Tagen nach Fälligkeitstag und unterliegen einem automatischen 3-stufigen Mahnlauf. Ausfallsgefährdet sind Kundenforderungen mit mehr als 90 Tage Fälligkeit nach Fälligkeitstag.


§ 8 Kreditrisiko-Standardansatz


Forderungswerte per 31.12.2011 sowie die Forderungswerte nach Kreditrisikominderung:
Der Forderungsstand per 31.12.2011 beträgt Total: EUR 102,0 Mio.;
Forderungsstand nach Abzug risikomindernder Maßnahmen beträgt EUR 96,3 Mio.;
Risikomindernde Maßnahmen betreffen den Retail-Bereich (75%) in Höhe von EUR 3,3 Mio. sowie EUR 2,4 Mio. im Unternehmensbereich (100%).


§ 9 bis § 11: n.a.



§ 12 Operationelles Risiko


Bei AirPlus wurde der Basisindikatorenansatz gewählt, der das operationelle Risiko einer Bank als Prozentsatz (Faktor Alpha =
15 %) eines einzelnen Indikators schätzt. Voraussetzung für das operationelle Risiko ist ein wirksames internes System im Risikomanagement zur internen Erkennung, Bewertung, Überwachung und Begrenzung/Minderung von operationellen Risiken im Unternehmen. Dafür wurde das firmenweite „Risk Handbuch“ erarbeitet. Zusätzlich wurde im Rahmen des internen „Security AirPlus Projektes (SecPlus)“ mit Ziel Zertifizierung nach ISO 27001 eine Gesamtdokumentation erstellt, die eine Reihe von Dokumenten (so z.B.: Risikoanalyse, -gefahren und deren Bewertung, Richtlinien für Benutzer-Besucher, Vertraulichkeit, Passwort, Geheimhaltung, Outsourcing) aber auch Notfalls- und Katastrophenplan enthält, die zur Eindämmung des operationellen Risikos führen sollte. Zusätzlich wurde auf Basis des „Risikomanagement des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht“ eine Gliederung operationeller Risikoereignisse bei AirPlus aufgelistet, bewertet, dessen Überprüfungsmöglichkeiten dargestellt sowie deren Dokumente und Richtlinien erarbeitet.


§ 13: n.a.
 


§ 14 Zinsrisiko


Das Zinsänderungsrisiko ist durch tägliche Finanzdisposition mit zeitlicher Staffelung von Barvorlagen als gering einzustufen.



§ 15 und § 16: n.a.



§ 17 Offenlegung bei Verwendung von Kreditrisikominderungen


Seitens der Gesellschaften werden Bankgarantien und Einlösezusagen von Banken zur Kreditrisikominderungen herangezogen.



§ 18: n.a.


Fassung: 12/2011

 

Die OffV in englischer Fassung zum Download:

Disclosure Regulation (OffV)