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Versicherungsleistungen im Detail

Unsere Diners Club Cards inkludieren konkrete Versicherungsleistungen. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen das sind, welche Fälle die Leistungen im Detail abdecken und wie Sie die Summen Ihrer Versicherungsleistungen verdoppeln können.

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SUBSIDIARITÄT

Alle Versicherungsleistungen, mit Ausnahme jener aus der Verkehrsmittel-Unfallversicherung, sind subsidiär. Sie werden daher nur erbracht, soweit nicht aus anderen bestehenden Privat- oder Sozialversicherungen oder von sonstigen Dritten (wie Beförderungsunternehmen, Automobilclubs, Beherbergungsbetrieben, etc.) Ersatz verlangt werden kann.

LEISTUNGEN I

Gelten unter der Voraussetzung, dass die Bezahlung der Reisekosten (siehe Voraussetzungen für den Versicherungsschutz) zum überwiegenden Teil mit einer Diners Club Card erfolgte bzw. der Flug gegen Einlösung von Prämienmeilen aus einem Airline Vielfliegerprogramm gebucht wurde

VERKEHRSMITTEL-UNFALLVERSICHERUNG

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Unfälle, die die versicherte Person als Passagier bei der Benützung eines für den öffentlichen Personenverkehr zugelassenen Transportmittels zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, sowie beim Besteigen oder Verlassen eines solchen Transportmittels erleidet. Als Passagier gilt, wer weder mit dem Betrieb des Verkehrsmittels in ursächlichem Zusammenhang steht oder Besatzungsmitglied ist, noch mittels des Verkehrsmittels eine berufliche Betätigung ausübt.

Es gelten weiters Unfälle als versichert, die der Versicherte bei der Benützung eines für den öffentlichen oder privaten Personenverkehr zugelassenen Transportmittels (Privat-PKW, Bus, Taxi, Zug, etc.) zum Flughafen, Busstation, Bahnhof oder Schiffshafen erleidet, sofern dieses Transportmittel in direktem Zusammenhang mit der versicherten Reise benützt wird.

Versicherungssumme bei Todesfall: EUR 260.000
(ausgenommen Kinder unter 15 Jahren, für mitversicherte Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden im Todesfall die angemessenen Begräbniskosten ersetzt)

Versicherungssumme für Begräbniskosten: EUR 3.750
Der Versicherer leistet die volle Versicherungssumme für Dauerinvalidität, wenn die durch einen Unfall entstandene dauernde Invalidität den u. a. Invaliditätsgrad erreicht hat oder übersteigt. Für Invaliditätsgrade von weniger als 50 % wird keine Leistung erbracht.

VS für Dauerinvalidität ab 50 % EUR 187.500
VS für Dauerinvalidität ab 60 % EUR 225.000
VS für Dauerinvalidität ab 70 % EUR 262.500
VS für Dauerinvalidität ab 80 % EUR 300.000
VS für Dauerinvalidität ab 90 % EUR 337.500
VS für Dauerinvalidität bei 100 % EUR 375.000

Sind mehrere Personen (Karteninhaber und mitversicherte Familienangehörige ohne eigener Diners Club Card) über eine Diners Club Card versichert, beträgt die maximale Entschädigungsleistung für alle Schadensfälle zusammen EUR 1.125.000.

Übersteigt die Summe der Versicherungsleistungen, die den betroffenen Personen gewährt werden sollen, die Höchsthaftungssumme von EUR 1.125.000, dann werden die gemäß Vertrag fälligen Versicherungssummen im Verhältnis zu dieser Höchsthaftungssumme ausbezahlt.

Trifft ein Schadensereignis mehrere über diesen Gruppenvertrag versicherte Personen, dann gilt als Höchsthaftungssumme für alle Betroffenen ein Betrag von EUR 10.000.000.

RÜCKHOLKOSTEN IM INLAND

Der Versicherer ersetzt bei einer unfallbedingten Verletzung der versicherten Person im Wohnsitzland bis zur vereinbarten Versicherungssumme die Kosten des ärztlich empfohlenen Verletztentransportes vom Unfallort bzw. Krankenhaus an seinen Wohnort.

Versicherungssumme EUR 15.000
mit Leistungs-Upgrade EUR 30.000

REISEGEPÄCKSVERSICHERUNG

Es gelten weltweit auf Dienst- und Privatreisen alle Gegenstände, die auf Reisen üblicherweise mitgenommen oder erworben werden, als versichert.

Versicherungssumme EUR 2.000
mit Leistungs-Upgrade EUR 4.000

Eingeschränkt versichert sind Schmuck, Uhren, Pelze, technische Geräte aller Art samt Zubehör und Sportgeräte

  • in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt und beaufsichtigt;
  • einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garderobe oder einer Gepäckaufbewahrung nachweislich übergeben;
  • in einem ordnungsgemäß verschlossenen und versperrten Raum befindend, wobei außer bei Sportgeräten zusätzliche Sicherheitseinrichtungen (Safe, Schränke etc.) von der versicherten Person genutzt werden müssen;
  • bei bestimmungsgemäß Verwendung.

Die Versicherungssumme beträgt im Rahmen der Versicherungssumme für das Reisegepäck 50 % davon.

Nicht versichert sind u. a. Bargeld, Briefmarken, Urkunden und Papiere von Wert, Handelswaren, Gegenstände mit vorwiegendem Kunst- und Liebhaberwert, der Berufsausübung dienende Werkzeuge, Geräte, und Musikinstrumente, ferner Kfz-Zubehör, Werkzeuge und Ersatzteile.

Der Versicherungsschutz gilt bis zur Höhe der Versicherungssumme auf Erstes Risiko, d. h. der Versicherer wendet keine Unterversicherung ein. Für zerstörte und abhanden gekommene Gegenstände ersetzt der Versicherer den Zeitwert. Für beschädigte, reparaturfähige Gegenstände werden die notwendigen Reparaturen, höchstens jedoch der Zeitwert ersetzt, bei Film-, Ton-, Datenträgern und dgl. der Materialwert.

OBLIEGENHEITEN DER VERSICHERTEN PERSONEN

Die versicherte Person hat

  • Schäden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen Dritte (z. B. Eisenbahn, Post, Reederei, Fluggesellschaft, Beherbergungsbetrieb) form- und fristgerecht geltend zu machen.
  • Schäden, die durch strafbare Handlungen verursacht worden sind, unverzüglich unter genauer Darstellung des Sachverhaltes und unter Angabe des Schadensausmaßes der zuständigen Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige bescheinigen zu lassen.
  • Schäden, die im Gewahrsam eines Transportunternehmens oder Beherbergungsbetriebes eingetreten sind, diesen unverzüglich anzuzeigen und eine Bescheinigung darüber zu verlangen. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden ist das Transportunternehmen unverzüglich nach der Entdeckung aufzufordern, den Schaden zu besichtigen und zu bescheinigen.

Die jeweiligen Reklamations- oder Anspruchsfristen sind zu berücksichtigen.

REISESTORNOVERSICHERUNG

Gegenstand der Versicherung ist ein gebuchtes Pauschalarrangement (Transport vom Wohnort/der Arbeitsstätte inklusive Unterkunft) oder gebuchtes Ticket eines öffentlichen Verkehrsmittels, das ausgehend vom Wohnort/der Arbeitsstätte zur Erreichung der (ersten oder einzigen) Reisedestination verwendet wird. Versichert gelten im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Reisestornokosten abzüglich 20 % Selbstbehalt, die aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung mit Spitalaufenthalt bzw. bei schweren Beschädigungen des Wohnungseigentums am Hauptwohnsitz sowie aufgrund dienstlicher Verhinderung bei Dienstreisen anfallen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist nicht die überwiegende Bezahlung der Kosten des Reise- oder Beförderungsvertrags, sondern bereits die Anzahlung dieser Kosten, welche zur Gänze mittels Karte erbracht werden muss. Der Versicherungsschutz beginnt abweichend mit der Anzahlung und endet mit Reiseantritt.

Versicherungssumme EUR 2.000
mit Leistungs-Upgrade EUR 4.000

REISEABBRUCHVERSICHERUNG

Versichert gelten im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise, die aufgrund eines schweren Unfalles oder Erkrankung eines Angehörigen bzw. bei schweren Beschädigungen des Wohnungseigentums am Hauptwohnsitz zur vorzeitigen Beendigung der Reise geführt haben. Ebenfalls versichert sind die Mehrkosten für die verspätete Rückreise und die notwendige Nächtigung, die aufgrund eines schweren Unfalles oder einer Erkrankung ohne Spitalsaufenthalt zur Verlängerung der Reise geführt haben.

Versicherungssumme EUR 1.500
mit Leistungs-Upgrade EUR 3.000

FLUGVERSÄUMNIS-VERSICHERUNG

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich die Anreise vom Wohnort/der Arbeitsstätte zum Heimatflughafen aus einem der nachstehenden Gründe nachweislich verzögert und dadurch der gebuchte reguläre Abflug versäumt wird:

  • Unfall oder Verkehrsunfall des Versicherten
  • technisches Gebrechen des benützten Verkehrsmittels
  • Verspätung des öffentlichen Zubringers (z.B. Bus oder Bahn)

Ersetzt werden die notwendigen und nachgewiesenen Mehrkosten für die verspätete direkte Reise zum gebuchten Zielort, sowie die eventuellen Mehrkosten für eine erforderliche Nächtigung und Verpflegung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Erläuterung:
Als Heimatflughafen im Sinne der folgenden Bestimmungen gilt der – gleichgültig ob im In- oder Ausland gelegene – Flughafen nächst dem Hauptwohnsitz, an dem die versicherte Reise beginnt bzw. an dem sie endet.

Versicherungssumme EUR 1.500
mit Leistungs-Upgrade EUR 3.000

FLUGVERSPÄTUNG-VERSICHERUNG

Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der gebuchte Flug nachweislich mehr als vier Stunden verspätet ist, oder durch eine Flugverspätung von weniger als vier Stunden ein gebuchter Anschlussflug versäumt wird. Ersetzt werden die notwendigen und nachgewiesenen Mehrkosten für eine erforderliche Nächtigung und Verpflegung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Versicherungssumme EUR 150
mit Leistungs-Upgrade EUR 300

VERSPÄTETE GEPÄCKAUSGABE-VERSICHERUNG

Der Versicherer ersetzt die unbedingt notwendigen Ersatzanschaffungen für den persönlichen Bedarf sofern das Reisegepäck nachweislich zumindest 4 Stunden verspätet ausgefolgt wird, und dadurch eine Notsituation hervorgerufen wird. Bei verspäteter Gepäckausgabe am Heimatflughafen wird keine Leistung erbracht.

Versicherungssumme EUR 300
mit Leistungs-Upgrade EUR 600

LEISTUNGEN II

Gelten bei Verwendung der Diners Club Card innerhalb der letzten 2 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles.

BERGE-TRANSPORTKOSTEN

Der Versicherer übernimmt die Bergungskosten, die notwendig werden, wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist und verletzt, unverletzt oder tot geborgen werden muss. Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens nach dem Versicherten und seines Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum nächstgelegenen Spital vom Unfallort.

Versicherungssumme kein Limit

ÜBERFÜHRUNGSKOSTEN IM TODESFALL

Zusätzlich werden im Todesfall die Kosten der Überführung der Leiche aus dem Ausland und der Bestattung ersetzt.

Versicherungssumme EUR 15.000
mit Leistungs-Upgrade EUR 30.000

NOTTRANSPORTE AUS DEM AUSLAND

Der Versicherer übernimmt die Kosten eines nach ärztlichem Urteil medizinisch notwendigen Transportes des im Ausland verunfallten oder erkrankten Versicherten von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus, in welches der Versicherte nach dem Unfall gebracht wurde, nach Österreich.

Versicherungssumme kein Limit

BEHANDLUNGSKOSTEN IM AUSLAND

Der Versicherer leistet Kostenersatz für medizinisch notwendige Behandlungskosten bei im Ausland plötzlich eintretender Krankheit oder Unfall. Der Selbstbehalt bei Behandlungskosten beträgt pro Schadensfall 10 % der Entschädigungsleistung. Dieser Selbstbehalt entfällt bei Vorleistung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Versicherungssumme kein Limit

KRANKENBESUCH IM AUSLAND

Ist der Verletzten- bzw. Krankentransport nach Österreich aus medizinischer Sicht nicht erforderlich und dauert der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage, werden die Kosten des Krankenbesuches für eine Person bezahlt.

Versicherungssumme EUR 1.500
mit Leistungs-Upgrade EUR 3.000

KAUTIONSVERSICHERUNG

Versichert ist im Rahmen der Versicherungsbedingungen vorschussweise jener Betrag, der nach einem Verkehrsunfall aufgewendet werden müsste, um von Strafverfolgungsmaßnahmen einstweilen verschont zu bleiben (Strafkaution). Als Ausland gelten keinesfalls das Wohnsitzland und das Land, dessen Staatsbürgerschaft der Versicherte besitzt.Dieser Vorschuss ist vom Karteninhaber innerhalb von sechs Monaten ab Zahlung durch den Versicherer zurückzuzahlen.

Versicherungssumme EUR 30.000
mit Leistungs-Upgrade EUR 60.000

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Der Versicherungsschutz umfasst die Abwehr unberechtigter und die Befriedigung berechtigter Schadensersatzansprüche Dritter für Schadensfälle, die als Privatperson verursacht wurden. Bedingungsgemäß fällt insbesondere die Haftung und Verwendung motorisch betriebener Fahrzeuge sowie Schäden an gemieteten oder entliehenen Gegenständen nicht unter den Versicherungsschutz.

Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden
pauschal pro Schadensereignis bis EUR 1.000.000
Jahreslimit (Schadensereignisse) EUR 2.250.000

mit Leistungs-Upgrade
pro Schadenseregnis bis EUR 2.000.000
Jahreslimit (Schadensereignisse) EUR 6.000.000

POLIZEIEINSATZ

Der Versicherer übernimmt die behördlich vorgeschriebenen Kosten eines Polizeieinsatzes bei Verkehrsunfällen ohne Personenschaden in Österreich und Deutschland.

Versicherungssumme EUR 75
mit Leistungs-Upgrade EUR 150

DOKUMENTENERSATZ

Der Versicherer übernimmt die Kosten, die bei der Polizei und Ämtern für die Wiederbeschaffung der in Verlust geratenen amtlichen Dokumente entstehen.

Versicherungssumme EUR 400
mit Leistungs-Upgrade EUR 800

KONTOSALDENVERSICHERUNG

Der Versicherer übernimmt den Kontensaldenausgleich des Diners Club Kreditkartenkontos des verstorbenen Karteninhabers sofern der offene Kontostand vor dem Ableben entstanden ist. Die Versicherung umfasst nur jenen Teil des aushaftenden Saldos, der im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nicht einbringlich gemacht werden kann.

Versicherungssumme EUR 4.500
mit Leistungs-Upgrade EUR 9.000

ALLGEMEINE OBLIEGENHEITEN DES KARTENINHABERS

SCHADENSMELDEPFLICHT

  • Jeder Schaden ist unverzüglich der Diners Club Versicherungshotline (DCV) zu melden.
  • Urkunden wie Schadensprotokolle, Anzeigenbestätigung oder sonstige Beweismittel, deren Beschaffung billigerweise zugemutet werden kann, sind vom Versicherten zusammen mit dem Diners Club Belastungsbeleg und Beförderungsausweis der DCV im Original zur Verfügung zu stellen und ihr jede verlangte Aufklärung zu geben.
  • Bei einem Unfall ist die Schadensmeldung unverzüglich spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen.
  • Ein Todesfall ist der DCV zusätzlich in angemessener Frist anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet ist.
  • Im Bezug auf Heimtransporte ist die DCV von jedem Schadensereignis unverzüglich zu unterrichten (24-Stunden-Notruf).

WELCHE ANGABEN BENÖTIGT DIE DINERS CLUB VERSICHERUNGSHOTLINE?

  • Den Namen des Anrufers, den Namen des Karteninhabers, dessen ständigen Wohnsitz, die Card-ID der Diners Club Card sowie das Ablaufdatum derselben.
  • Den Ort und die Telefonnummer, wo der Karteninhaber oder sein Vertreter erreicht werden können.
  • Eine kurze Beschreibung des Notfalles und die Art der gewünschten Hilfestellung.

Bei lebensbedrohenden und/oder anderen schwerwiegenden Umständen ist sofort ein Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen und die Unterrichtung der DCV hat zum frühest möglichen Zeitpunkt zu erfolgen.

Die DCV ist vom Versicherer beauftragt, nach den jeweiligen Gegebenheiten des Notfalles, einen Transport zu organisieren und durchführen zu lassen.

FORDERUNGSÜBERGANG
Der Versicherte tritt dem Versicherer im Falle eines Heimtransportes den gültigen Teil seiner Fahrkarte ab, falls eine solche vorhanden ist. Besteht für den Versicherten ein Versicherungsschutz bei einer anderen Gesellschaft als bei der Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group, der die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen beinhaltet, dann sind die Ansprüche gegenüber anderen Gesellschaften an die Donau Versicherung abzutreten.

Der Versicherte oder sein Vertreter verpflichten sich, der Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group bzw. der DCV bei der Realisierung der oben genannten Forderungen behilflich zu sein, wobei die damit zusammenhängenden Kosten zu Lasten der Donau Versicherung gehen.

SCHADENSABWICKLUNG
Die Schadensbearbeitung erfolgt im Namen der Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group ausschließlich über die DCV. Eine der DCV zugegangene Schadensmeldung gilt als dem Versicherer zugegangen. Die DCV steht Ihnen auch gerne für Informationen über den geltenden Versicherungsschutz zur Verfügung.

BEZUGSBERECHTIGUNG
In allen Versicherungsfällen werden sämtliche Leistungen des Versicherers auf das Kreditkartenkonto des versicherten Diners Club Karteninhabers erbracht. Im Sinne des § 166 VersVG ist die DC Bank AG bezugsberechtigt bis zur Höhe jener Ausgaben, die der Karteninhaber vor Eintritt des Versicherungsfalles bzw. Inhaber von Zusatzkarten bis zum Bekanntwerden desselben mit der Diners Club Card getätigt haben und der DC Bank AG gegenüber noch nicht ausgeglichen wurden.

GERICHTSSTAND
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Versicherungsvertrag gilt als Gerichtsstand Wien.

Für detaillierte Informationen oder im Schadensfall wenden Sie sich bitte direkt an unsere Versicherung:

Diners Club Versicherungshotline
call us Assistance International GmbH
Waschhausgasse 2,
1020 Wien, Österreich
Tel.: +43 1 / 316 70 803
Fax: +43 1 / 316 70 70 130

24-Stunden Notfalldienst:
Tel.: +43 1 / 316 70 803
Fax: +43 1 / 310 94 88
dinersclub(at)call-us.com



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Sie möchten Ihren Urlaub verlängern oder haben Ihre Reise nicht mit Ihrer Diners Club Card bezahlt und möchten trotzdem rundum geschützt sein?

Jetzt gibt es die Möglichkeit, Ihre Diners Club Versicherungsleistungen auszuweiten, falls eine Reisebuchung mit Diners Club nicht möglich war. Füllen Sie dazu unser Antragsformular für Erweiterung der Versicherung aus (siehe verfügbare Dowloads auf dieser Seite) und schicken Sie es uns an die folgende Adresse:

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c/o call us Assistance International GmbH
Waschhausgasse 2
1020 Wien

Fax: +43 (1) 316 70-70130
E-Mail: dinersclub(at)call-us.com

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